Die Trainerlizenz B ist ab Ausstellung drei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die B-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
Die Trainerlizenz A ist ab Ausstellungsdatum zwei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die A-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um zwei Jahre verlängert.
In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK.